Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern

Hauptsitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt SchwerinDetails anzeigen
Hauptsitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt Schwerin

Hauptsitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt Schwerin

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Aktuelle Informationen

Erreichbarkeit der Zentralen Reisestelle

Seit dem 31.07.2023 erreichen Sie die Zentrale Reisestelle am neuen Dienstsitz

Industriestraße 15

18069 Rostock

Die übrigen Kontaktdaten bleiben unverändert.

Ihre Zentrale Reisestelle

Hinweis zur aktuellen Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen

-Aktualisierung wöchentlich am Montag-

In der Woche ab dem 14. Oktober 2024 werden Anträge

               ab dem Posteingangsdatum       01. Oktober 2024

bearbeitet.

(Hinweis: Maßgeblich ist das Datum, an dem der Antrag in der Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen (LAF MV) eingegangen ist, nicht das Datum der Antragstellung.)

Fristen für die Beantragung von Reisekostenvergütungen

  • Ein Anspruch auf Reisekostenvergütung besteht nur, wenn gemäß § 3 Abs. 5 Landesreisekostengesetz M-V (LRKG M-V) die Reisekostenvergütung innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Auf die weiteren Ausführungen des § 3 Abs. 5 LRKG M-V wird hingewiesen.

Sperrung des Empfangs alter Office-Formate in E-Mail-Anhängen

Aufgrund von Sicherheitsabwägungen werden E-Mails mit Anhängen in alten Office-Formaten (z.B. DOC, XLS, PPT) nicht mehr angenommen und die Absender i.d.R. automatisch über die Nichtzustellung informiert. Für eine störungsfreie Verarbeitung wird die Übermittlung von PDF-Dokumenten empfohlen. Sollte es notwendig sein Office-Dokumente zu versenden, sind die aktuellen Office-Formate (z.B. DOCX, XLSX, PPTX) zu nutzen.