Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern

Hauptsitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt SchwerinDetails anzeigen
Hauptsitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt Schwerin

Hauptsitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt Schwerin

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Beihilfe MV – Portal und App

Mit Einführung eines neuen Beihilfeabrechnungsverfahrens in MV werden für Sie als Beihilfeberechtigte neue Möglichkeiten bereitgestellt, Ihre Anträge im Rahmen der Beihilfe mit Belegen einzureichen sowie Kontakt zum LAF MV (Beihilfestelle) aufzunehmen.

Zukünftig können Sie über das Beihilfe MV Portal und die Beihilfe MV App Ihre Anträge bei der Beihilfestelle einreichen. Beihilfe MV Portal und Beihilfe MV App sind miteinander gekoppelt, so dass nur eine Registrierung notwendig sein wird, die Sie mit dem Smartphone, Tablet oder Computer vornehmen können.

Die neuesten Informationen zum Stand der Umsetzung erhalten Sie über den Link https://www.laf-mv.de/bezuege/Beihilfe/.

Das Mitarbeiterportal können Sie selbstverständlich für die Dokumentenbearbeitung im Rahmen „Bezüge“ weiterhin nutzen.

Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Die Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen MV (LAF MV) führt keine elektronische Patientenakte ein!

Mit Wirkung vom 15. Januar 2025 wird für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Versicherte, die von dieser Regelung nicht Gebrauch machen möchten, haben die Möglichkeit, bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Widerspruch einzulegen.

Die Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen MV wird keine elektronische Patientenakte einführen, da sie kein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Aus diesem Grund ist es nicht erforderlich, dass Beihilfeberechtigte der Führung einer ePA bei der Beihilfestelle widersprechen!

Privatversicherte sollten sich bei Fragen zur möglichen Einführung einer ePA an ihre private Krankenkasse wenden.

Dienstradleasing

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit als Landesbeschäftigte/r Ihr Wunschrad online auszuwählen und zu leasen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.laf-mv.de/bezuege/Dienstradleasing

Ihr Dienstradleasing-Team

Hinweis zur aktuellen Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen

-Aktualisierung wöchentlich am Montag-

In der Woche ab dem 08. September 2025 werden Anträge

               ab dem Posteingangsdatum      13. August 2025

bearbeitet.

(Hinweis: Maßgeblich ist das Datum, an dem der Antrag in der Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen (LAF MV) eingegangen ist, nicht das Datum der Antragstellung.)

Fristen für die Beantragung von Reisekostenvergütungen

  • Ein Anspruch auf Reisekostenvergütung besteht nur, wenn gemäß § 3 Abs. 5 Landesreisekostengesetz M-V (LRKG M-V) die Reisekostenvergütung innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Auf die weiteren Ausführungen des § 3 Abs. 5 LRKG M-V wird hingewiesen.

Sperrung des Empfangs alter Office-Formate in E-Mail-Anhängen

Aufgrund von Sicherheitsabwägungen werden E-Mails mit Anhängen in alten Office-Formaten (z.B. DOC, XLS, PPT) nicht mehr angenommen und die Absender i.d.R. automatisch über die Nichtzustellung informiert. Für eine störungsfreie Verarbeitung wird die Übermittlung von PDF-Dokumenten empfohlen. Sollte es notwendig sein Office-Dokumente zu versenden, sind die aktuellen Office-Formate (z.B. DOCX, XLSX, PPTX) zu nutzen.