Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern
Hinweis zur Beihilfebearbeitung: Aussetzung der Sprechzeiten vom 22.12.2025-02.01.2026
Aufgrund der Einführung eines neuen Beihilfefachverfahrens sowie des erfahrungsgemäß hohen Antragsaufkommens zum Jahreswechsel werden die telefonischen Sprechzeiten in der Beihilfe im Zeitraum
vom 22.12.2025 bis zum 02.01.2026
ausgesetzt.
In dieser Zeit konzentrieren wir unsere Arbeitskapazitäten vollständig auf die Antragsabarbeitung sowie die Umstellung auf das neue Verfahren, um eine möglichst zügige Bearbeitung Ihrer Beihilfeanträge sicherzustellen.
Bitte schreiben Sie uns in dringenden Angelegenheiten mit kurzer Schilderung Ihres Anliegens eine E-Mail an beihilfe@laf.mv-regierung.de.
Sie erhalten dann zeitnah eine Rückmeldung von uns.
Wenn Ihnen dies nicht möglich ist, kontaktieren Sie uns über die Telefonnummer 0385 / 588-49100.
Die Kolleginnen und Kollegen nehmen dann Ihr Anliegen auf und Sie erhalten ebenfalls einen Rückruf aus der Beihilfe.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung während der technischen Umstellungsphase!
Stellungnahme der Hausleitung des Finanzministeriums zur Pressemitteilung der GDP MV
Als Reaktion auf die Pressemitteilung der GdP MV vom 16. Dezember 2025 erklären Finanzminister Dr. Heiko Geue und Staatssekretärin Dr. Carola Voß:
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAF,
die aktuelle Pressemitteilung der Gewerkschaft der GdP MV hat bei vielen von Ihnen für Irritationen gesorgt. Uns ist wichtig, dass Sie unsere Sicht auf die Dinge kennen. Daher möchten wir Ihnen im Folgenden mitteilen, wie wir die Situation einschätzen.
Die in der GdP-Mitteilung erhobenen Vorwürfe gegen die Beihilfebearbeitung im Landesamt für Finanzen weisen wir entschieden zurück. Sowohl Ton als auch Inhalt der Kritik sind nicht nachvollziehbar. Besonders bedauerlich ist, dass die Ergebnisse der Mitgliederbefragung bislang weder dem Ministerium noch dem LAF vorgelegt wurden. Ein vertrauensvoller Austausch wäre nur auf Basis transparenter Informationen möglich.
Auf ihrer eigenen Website hebt die GdP bereits am 1. Dezember 2025 hervor, dass die Kolleginnen und Kollegen der Beihilfestelle für Freundlichkeit, Kompetenz und Problemlösungsorientierung vielfach positiv bewertet wurden. Dieses Lob findet sich in der späteren Pressemitteilung jedoch nicht wieder.
Ebenfalls keine Erwähnung findet, dass Beschäftigte der Beihilfestelle seit Jahren regelmäßig in Polizeidienststellen eingeladen werden, um angehende Ruheständlerinnen und Ruheständler über die Beantragung von Beihilfeleistungen zu informieren – ein Angebot, das durchweg auf großes Interesse stößt. Vor diesem Hintergrund ist die nun geäußerte und einseitige Kritik nur schwer nachvollziehbar.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für Finanzen genießen unsere volle Wertschätzung für die geleistete Arbeit. Sie hätten es verdient, dass das in der Mitgliederbefragung der GdP M-V geäußerte Lob auch in der aktuellen Pressemeldung sichtbar wird.
Wir wissen, dass die Beihilfebearbeitung vor großen Herausforderungen steht. Die Zahl der Anträge steigt seit Jahren stetig an. 2025 werden es voraussichtlich über 120.000 sein. Parallel dazu wird eine neue Beihilfesoftware eingeführt, die künftig eine einfache und moderne Antragstellung per App ermöglichen wird. Trotz laufender Schulungen und der Umstellung im laufenden Betrieb können die Bearbeitungszeiten weiterhin bei rund vier Wochen gehalten werden.
Auch die Qualitätskennzahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Widerspruchsquote liegt seit Jahren bei unter einem Prozent. Von zehn Klagen in den Jahren 2024 und 2025 wurden sechs durch die Verwaltungsgerichte abgewiesen, drei Verfahren laufen noch, eines wurde per Vergleich beendet. Diese Zahlen bestätigen die verlässliche und fachlich solide Arbeit, die Sie täglich leisten.
Wir möchten Ihnen versichern, dass Ihre Arbeit gesehen, wertgeschätzt und von uns klar verteidigt wird. Kritik muss möglich sein, aber sie sollte sachlich bleiben und alle relevanten Fakten berücksichtigen.
Vielen Dank für Ihren engagierten Einsatz!
Dr. Heiko Geue und Dr. Carola Voß
Beschluss des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation, Verzicht auf haushaltsnahe Geltendmachung für 2025
Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung MV wertet derzeit den am 19.11.2025 veröffentlichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.09.2025 – 2 BvL 20/17 u.a. – zur Berliner Besoldung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern und etwaiger Handlungsbedarfe aus.
Um zu vermeiden, dass Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie entsprechende Versorgungsempfängerinnen und -empfänger jetzt noch überlegen müssen, rein vorsorglich für das Jahr 2025 einen etwaigen Antrag oder Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation erheben, wird mit beigefügtem Erlass für das Land MV als Dienstherr der Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025 erklärt.
Information zur Zahlungsempfängerprüfung / IBAN-Namensabgleich / Verification of Payee (VoP)
Zahlungsempfängername des Landesamtes für Finanzen
In Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 2024/886 nehmen Zahlungsdienstleister spätestens ab dem 09. Oktober 2025 eine Zahlungs-Empfängerprüfung vor.
Zahlungsdienstleister in EU-Ländern, die den Euro als offizielles Zahlungsmittel führen, müssen ab dem 9. Oktober 2025 vor der Ausführung
• einer SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer) oder
• einer SEPA-Echtzeitüberweisung (Instant Payment)
eine Empfängerüberprüfung durchführen.
Diese Empfängerüberprüfung wird auch als IBAN-Namensabgleich oder als Verification of Payee (VoP) bezeichnet. Künftig wird bei jeder SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung automatisiert seitens der Banken geprüft, ob der vom Zahlenden angegebene Zahlungsempfänger (Kontoinhaberin oder Kontoinhaber des Kontos, auf das die Zahlung erfolgen soll) mit der Bezeichnung des Zahlungsempfängers übereinstimmt, wie sie bei der kontoführenden Bank (Zahlungsdienstleister) hinterlegt ist.
Für eine erfolgreiche Empfängerüberprüfung ist es daher unbedingt notwendig, dass Sie bei Überweisungen an das Landesamt für Finanzen/die Landeszentralkasse als Kontoinhaber künftig nur noch den folgenden Kontonamen/Empfänger neben der IBAN eindeutig benennen:
Landesamt für Finanzen MV
In dem Feld Verwendungszweck ist für die automatisierte Zuordnung einer Zahlung an die Kasse die Nennung des Kassenzeichens notwendig.
Ankündigung: Neues Beihilfe-MV Portal einschließlich Beihilfe-MV App
Die Einführung des neuen Beihilfe-MV Portals sowie der dazugehörigen Beihilfe-MV App steht kurz bevor! Voraussichtlich im 1. Quartal 2026 können Sie sich registrieren und die neuen digitalen Funktionen nutzen.
Übergangszeitraum
Bis zur Inbetriebnahme des neuen Systems nutzen Sie bitte weiterhin das bisherige Mitarbeiterportal (MAP) für die digitale Antragseinreichung. Selbstverständlich bleibt auch die postalische Antragstellung wie gewohnt möglich.
Wichtige Änderung ab dem 04.12.2025
Zur Vorbereitung auf die Systemumstellung ist ein technischer Zwischenschritt erforderlich.
Daher gilt ab dem 04.12.2025 Folgendes:
- Antragstellung weiterhin über das „alte“ MAP oder per Post.
- Alle Beihilfebescheide werden vorübergehend ausschließlich per Dienstpost bzw. postalisch zugestellt.
- Die Bescheide werden ab diesem Zeitpunkt nicht im MAP zugestellt.
- Der Bearbeitungsstand Ihrer Anträge wird währenddessen im MAP im Status „übergeben“ angezeigt.
Nach der Umstellung
Mit der Verfügbarkeit des neuen Beihilfe-MV Portals und der Beihilfe-MV App können Sie nach erstmaliger Registrierung Ihre Anträge künftig bequem über Portal oder App einreichen. Ihre Bescheide stehen Ihnen dann wieder wie gewohnt digital im Portal bzw. in der App zur Verfügung.
Das Portal und die App sind technisch miteinander verknüpft – eine einmalige Registrierung genügt, die Sie wahlweise über Smartphone, Tablet oder Computer vornehmen können.
Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Die Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen MV (LAF MV) führt keine elektronische Patientenakte ein!
Mit Wirkung vom 15. Januar 2025 wird für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Versicherte, die von dieser Regelung nicht Gebrauch machen möchten, haben die Möglichkeit, bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Widerspruch einzulegen.
Die Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen MV wird keine elektronische Patientenakte einführen, da sie kein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Aus diesem Grund ist es nicht erforderlich, dass Beihilfeberechtigte der Führung einer ePA bei der Beihilfestelle widersprechen!
Privatversicherte sollten sich bei Fragen zur möglichen Einführung einer ePA an ihre private Krankenkasse wenden.
Dienstradleasing
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit als Landesbeschäftigte/r Ihr Wunschrad online auszuwählen und zu leasen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.laf-mv.de/bezuege/Dienstradleasing
Ihr Dienstradleasing-Team
Hinweis zur aktuellen Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen
-Aktualisierung wöchentlich am Montag-
In der Woche ab dem 15. Dezember 2025 werden Anträge
ab dem Posteingangsdatum 14. November 2025
bearbeitet.
(Hinweis: Maßgeblich ist das Datum, an dem der Antrag in der Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen (LAF MV) eingegangen ist, nicht das Datum der Antragstellung.)
Fristen für die Beantragung von Reisekostenvergütungen
- Ein Anspruch auf Reisekostenvergütung besteht nur, wenn gemäß § 3 Abs. 5 Landesreisekostengesetz M-V (LRKG M-V) die Reisekostenvergütung innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Auf die weiteren Ausführungen des § 3 Abs. 5 LRKG M-V wird hingewiesen.
Sperrung des Empfangs alter Office-Formate in E-Mail-Anhängen
Aufgrund von Sicherheitsabwägungen werden E-Mails mit Anhängen in alten Office-Formaten (z.B. DOC, XLS, PPT) nicht mehr angenommen und die Absender i.d.R. automatisch über die Nichtzustellung informiert. Für eine störungsfreie Verarbeitung wird die Übermittlung von PDF-Dokumenten empfohlen. Sollte es notwendig sein Office-Dokumente zu versenden, sind die aktuellen Office-Formate (z.B. DOCX, XLSX, PPTX) zu nutzen.
Nutzung öffentlicher Datenaustauschplattformen
Über öffentliche Datenaustauschplattformen wie Google Drive, Microsoft OneDrive, Dropbox oder vergleichbare Dienste bereitgestellte Dateien werden aus Sicherheitsgründen nicht entgegengenommen oder heruntergeladen.
Diese Plattformen bieten keine ausreichende Gewähr für Vertraulichkeit und Datensicherheit.

