Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern

Hauptsitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt SchwerinDetails anzeigen
Hauptsitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt Schwerin

Hauptsitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt Schwerin

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Aktuelle Informationen

Dienstradleasing

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit als Landesbeschäftigte/r Ihr Wunschrad online auszuwählen und zu leasen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.laf-mv.de/bezuege/Dienstradleasing

Ihr Dienstradleasing-Team

Hinweis zur aktuellen Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen

-Aktualisierung wöchentlich am Montag-

In der Woche ab dem 18. November 2024 werden Anträge

               ab dem Posteingangsdatum       01. November 2024

bearbeitet.

(Hinweis: Maßgeblich ist das Datum, an dem der Antrag in der Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen (LAF MV) eingegangen ist, nicht das Datum der Antragstellung.)

Fristen für die Beantragung von Reisekostenvergütungen

  • Ein Anspruch auf Reisekostenvergütung besteht nur, wenn gemäß § 3 Abs. 5 Landesreisekostengesetz M-V (LRKG M-V) die Reisekostenvergütung innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Auf die weiteren Ausführungen des § 3 Abs. 5 LRKG M-V wird hingewiesen.

Sperrung des Empfangs alter Office-Formate in E-Mail-Anhängen

Aufgrund von Sicherheitsabwägungen werden E-Mails mit Anhängen in alten Office-Formaten (z.B. DOC, XLS, PPT) nicht mehr angenommen und die Absender i.d.R. automatisch über die Nichtzustellung informiert. Für eine störungsfreie Verarbeitung wird die Übermittlung von PDF-Dokumenten empfohlen. Sollte es notwendig sein Office-Dokumente zu versenden, sind die aktuellen Office-Formate (z.B. DOCX, XLSX, PPTX) zu nutzen.