Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern

Hauptsitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt SchwerinDetails anzeigen
Hauptsitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt Schwerin

Hauptsitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt Schwerin

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Aktuelle Informationen

Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Die Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen MV (LAF MV) führt keine elektronische Patientenakte ein!

Mit Wirkung vom 15. Januar 2025 wird für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Versicherte, die von dieser Regelung nicht Gebrauch machen möchten, haben die Möglichkeit, bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Widerspruch einzulegen.

Die Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen MV wird keine elektronische Patientenakte einführen, da sie kein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Aus diesem Grund ist es nicht erforderlich, dass Beihilfeberechtigte der Führung einer ePA bei der Beihilfestelle widersprechen!

Privatversicherte sollten sich bei Fragen zur möglichen Einführung einer ePA an ihre private Krankenkasse wenden.

Dienstradleasing

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit als Landesbeschäftigte/r Ihr Wunschrad online auszuwählen und zu leasen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.laf-mv.de/bezuege/Dienstradleasing

Ihr Dienstradleasing-Team

Hinweis zur aktuellen Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen

-Aktualisierung wöchentlich am Montag-

In der Woche ab dem 20. Januar 2025 werden Anträge

               ab dem Posteingangsdatum      18. Dezember 2024

bearbeitet.

(Hinweis: Maßgeblich ist das Datum, an dem der Antrag in der Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen (LAF MV) eingegangen ist, nicht das Datum der Antragstellung.)

Fristen für die Beantragung von Reisekostenvergütungen

  • Ein Anspruch auf Reisekostenvergütung besteht nur, wenn gemäß § 3 Abs. 5 Landesreisekostengesetz M-V (LRKG M-V) die Reisekostenvergütung innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Auf die weiteren Ausführungen des § 3 Abs. 5 LRKG M-V wird hingewiesen.

Sperrung des Empfangs alter Office-Formate in E-Mail-Anhängen

Aufgrund von Sicherheitsabwägungen werden E-Mails mit Anhängen in alten Office-Formaten (z.B. DOC, XLS, PPT) nicht mehr angenommen und die Absender i.d.R. automatisch über die Nichtzustellung informiert. Für eine störungsfreie Verarbeitung wird die Übermittlung von PDF-Dokumenten empfohlen. Sollte es notwendig sein Office-Dokumente zu versenden, sind die aktuellen Office-Formate (z.B. DOCX, XLSX, PPTX) zu nutzen.