Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern

Hauptsitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt SchwerinDetails anzeigen
Hauptsitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt Schwerin

Hauptsitz des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt Schwerin

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Neues Beihilfe-MV-Portal ist online!

Das neue Beihilfe-MV-Portal steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Sie können sich ab sofort registrieren und nach erfolgreicher Erstregistrierung Ihre Beihilfeanträge bequem online einreichen. Ihre Bescheide werden Ihnen anschließend digital im Beihilfe-MV-Portal bereitgestellt. Die Registrierung wird später auch für die Beihilfe-App gültig sein.

Das Beihilfe-MV-Portal sowie weitere Informationen zur Nutzung finden Sie unter:
https://beihilfe-mv.de

Übergangsregelung zum bisherigen Mitarbeiterportal (MAP)

Für einen Übergangszeitraum bleibt das bisherige Mitarbeiterportal (MAP) für die digitale Antragseinreichung geöffnet. Bitte beachten Sie hierbei folgende Einschränkungen:

  • Bescheide werden nicht im MAP zugestellt.
  • Der Bearbeitungsstand Ihrer Anträge wird im MAP mit dem Status „übergeben“ angezeigt.

Das bisherige MAP wird jedoch zum 01.05.26 eingestellt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zeitnah im Beihilfe-MV-Portal zu registrieren.

Sollte eine digitale Antragstellung für Sie nicht möglich sein, steht Ihnen alternativ weiterhin die postalische Einreichung zur Verfügung.

Ausblick: Beihilfe-MV-App

In Kürze wird zusätzlich die neue Beihilfe-MV-App veröffentlicht.

Portal und App sind technisch miteinander verknüpft. Eine einmalige Registrierung genügt, die Sie wahlweise über Smartphone, Tablet oder Computer vornehmen können.

Nach der Registrierung können Sie Ihre Anträge künftig bequem über das Portal und/oder die App einreichen. Ihre Bescheide stehen Ihnen dann digital im Portal sowie in der App zur Verfügung.

Sobald die Beihilfe-MV-App verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.

Chatbot für Fragen zur Beihilfe

Ab sofort steht Ihnen auf unserer Internetseite ein Chatbot für allgemeine Fragen zur Beihilfe zur Verfügung. Er unterstützt Sie dabei, schnell und unkompliziert Antworten auf häufige Anliegen zu erhalten. Dieses System auf Basis künstlicher Intelligenz befindet sich aktuell in der Erprobung wird entsprechend der Nutzungserfahrungen weiterentwickelt. Hier gelangen Sie zum Chatbot: https://www.laf-mv.de/bezuege/Beihilfe/ 

Aktivrente für Regelaltersrentner ab dem 01.01.2026

Die wichtigsten Hinweise und Informationen zur Aktivrente ab dem 01.01.2026 entnehmen Sie bitte unserem Hinweisblatt für Beschäftigte unter „Informationsblatt zur Aktivrente ab dem 01.01.2026“

Stellungnahme der Hausleitung des Finanzministeriums zur Pressemitteilung der GDP MV

Als Reaktion auf die Pressemitteilung der GdP MV vom 16. Dezember 2025 erklären Finanzminister Dr. Heiko Geue und Staatssekretärin Dr. Carola Voß:

 Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAF,

 die aktuelle Pressemitteilung der Gewerkschaft der GdP MV hat bei vielen von Ihnen für Irritationen gesorgt. Uns ist wichtig, dass Sie unsere Sicht auf die Dinge kennen. Daher möchten wir Ihnen im Folgenden mitteilen, wie wir die Situation einschätzen. 

Die in der GdP-Mitteilung erhobenen Vorwürfe gegen die Beihilfebearbeitung im Landesamt für Finanzen weisen wir entschieden zurück. Sowohl Ton als auch Inhalt der Kritik sind nicht nachvollziehbar. Besonders bedauerlich ist, dass die Ergebnisse der Mitgliederbefragung bislang weder dem Ministerium noch dem LAF vorgelegt wurden. Ein vertrauensvoller Austausch wäre nur auf Basis transparenter Informationen möglich. 

Auf ihrer eigenen Website hebt die GdP bereits am 1. Dezember 2025 hervor, dass die Kolleginnen und Kollegen der Beihilfestelle für Freundlichkeit, Kompetenz und Problemlösungsorientierung vielfach positiv bewertet wurden. Dieses Lob findet sich in der späteren Pressemitteilung jedoch nicht wieder. 

Ebenfalls keine Erwähnung findet, dass Beschäftigte der Beihilfestelle seit Jahren regelmäßig in Polizeidienststellen eingeladen werden, um angehende Ruheständlerinnen und Ruheständler über die Beantragung von Beihilfeleistungen zu informieren – ein Angebot, das durchweg auf großes Interesse stößt. Vor diesem Hintergrund ist die nun geäußerte und einseitige Kritik nur schwer nachvollziehbar. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für Finanzen genießen unsere volle Wertschätzung für die geleistete Arbeit. Sie hätten es verdient, dass das in der Mitgliederbefragung der GdP M-V geäußerte Lob auch in der aktuellen Pressemeldung sichtbar wird. 

Wir wissen, dass die Beihilfebearbeitung vor großen Herausforderungen steht. Die Zahl der Anträge steigt seit Jahren stetig an. 2025 werden es voraussichtlich über 120.000 sein. Parallel dazu wird eine neue Beihilfesoftware eingeführt, die künftig eine einfache und moderne Antragstellung per App ermöglichen wird. Trotz laufender Schulungen und der Umstellung im laufenden Betrieb können die Bearbeitungszeiten weiterhin bei rund vier Wochen gehalten werden. 

Auch die Qualitätskennzahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Widerspruchsquote liegt seit Jahren bei unter einem Prozent. Von zehn Klagen in den Jahren 2024 und 2025 wurden sechs durch die Verwaltungsgerichte abgewiesen, drei Verfahren laufen noch, eines wurde per Vergleich beendet. Diese Zahlen bestätigen die verlässliche und fachlich solide Arbeit, die Sie täglich leisten. 

Wir möchten Ihnen versichern, dass Ihre Arbeit gesehen, wertgeschätzt und von uns klar verteidigt wird. Kritik muss möglich sein, aber sie sollte sachlich bleiben und alle relevanten Fakten berücksichtigen. 

Vielen Dank für Ihren engagierten Einsatz!

Dr. Heiko Geue und Dr. Carola Voß

Beschluss des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation, Verzicht auf haushaltsnahe Geltendmachung für 2025

Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung MV wertet derzeit den am 19.11.2025 veröffentlichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.09.2025 – 2 BvL 20/17 u.a. – zur Berliner Besoldung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern und etwaiger Handlungsbedarfe aus.

Um zu vermeiden, dass Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie entsprechende Versorgungsempfängerinnen und -empfänger jetzt noch überlegen müssen, rein vorsorglich für das Jahr 2025 einen etwaigen Antrag oder Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation erheben, wird mit beigefügtem Erlass für das Land MV als Dienstherr der Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025 erklärt.

Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Die Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen MV (LAF MV) führt keine elektronische Patientenakte ein!

Mit Wirkung vom 15. Januar 2025 wird für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Versicherte, die von dieser Regelung nicht Gebrauch machen möchten, haben die Möglichkeit, bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Widerspruch einzulegen.

Die Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen MV wird keine elektronische Patientenakte einführen, da sie kein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Aus diesem Grund ist es nicht erforderlich, dass Beihilfeberechtigte der Führung einer ePA bei der Beihilfestelle widersprechen!

Privatversicherte sollten sich bei Fragen zur möglichen Einführung einer ePA an ihre private Krankenkasse wenden.

Dienstradleasing

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit als Landesbeschäftigte/r Ihr Wunschrad online auszuwählen und zu leasen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.laf-mv.de/bezuege/Dienstradleasing

Ihr Dienstradleasing-Team

Hinweis zur aktuellen Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen

-Aktualisierung wöchentlich am Montag-

In der Woche ab dem 02. März 2026 werden Anträge

               ab dem Posteingangsdatum      07. Januar 2026

bearbeitet.

(Hinweis: Maßgeblich ist das Datum, an dem der Antrag in der Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen (LAF MV) eingegangen ist, nicht das Datum der Antragstellung.)

Fristen für die Beantragung von Reisekostenvergütungen

  • Ein Anspruch auf Reisekostenvergütung besteht nur, wenn gemäß § 3 Abs. 5 Landesreisekostengesetz M-V (LRKG M-V) die Reisekostenvergütung innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Auf die weiteren Ausführungen des § 3 Abs. 5 LRKG M-V wird hingewiesen.

Sperrung des Empfangs alter Office-Formate in E-Mail-Anhängen

Aufgrund von Sicherheitsabwägungen werden E-Mails mit Anhängen in alten Office-Formaten (z.B. DOC, XLS, PPT) nicht mehr angenommen und die Absender i.d.R. automatisch über die Nichtzustellung informiert. Für eine störungsfreie Verarbeitung wird die Übermittlung von PDF-Dokumenten empfohlen. Sollte es notwendig sein Office-Dokumente zu versenden, sind die aktuellen Office-Formate (z.B. DOCX, XLSX, PPTX) zu nutzen.             

Nutzung öffentlicher Datenaustauschplattformen

Über öffentliche Datenaustauschplattformen wie Google Drive, Microsoft OneDrive, Dropbox oder vergleichbare Dienste bereitgestellte Dateien werden aus Sicherheitsgründen nicht entgegengenommen oder heruntergeladen.
Diese Plattformen bieten keine ausreichende Gewähr für Vertraulichkeit und Datensicherheit.