Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.laf-mv.de.
Das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 13 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist teilweise gemäß § 13 Absatz 1 des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte
- Der Inhalt des Logos ist für blinde Nutzer nicht vollständig wahrnehmbar.
- Blinde Nutzer können bei mehreren Layoutgrafiken das fokussierte Element nicht erkennen.
- Die Ausgabe von Layoutgrafiken ist für blinde Nutzer störend.
- Die Informationen der Slider-Paginierung sind nicht gut wahrnehmbar.
- Die Buttons zum Starten und Stoppen des Videos sind für blinde Nutzer nicht gut wahrnehmbar.
Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel
- Die Audioinhalte der Videos sind nicht beziehungsweise nicht gut wahrnehmbar.
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen
- Visuelle Informationen der Videos sind nicht beziehungsweise nicht gut wahrnehmbar.
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
- Die Inhalte der Akkordeonmenüs sind für Screenreader-Nutzer nicht unmittelbar wahrnehmbar.
- Die Funktion einiger Pop-ups ist nicht erkennbar.
- Die Inhaltsstruktur ist für blinde Nutzer auf mehreren Seiten nicht gut wahrnehmbar.
- Wenige Aufzählungen sind für blinde Nutzer nicht gut erkennbar.
- Die Ausgabe der Listenauszeichnungen ist für blinde Nutzer in wenigen Fällen störend.
- Die Ausgabe einer Layouttabelle ist für blinde Nutzer störend.
- Eine Formularfeldgruppe ist für blinde Nutzer nicht gut erkennbar.
- In der Hochkontrastansicht sind mehrere Elemente nicht gut erkennbar.
- In der Hochkontrastansicht sind mehrere Links bzw. Buttons nicht gut erkennbar.
- Der Button zum Einstellen der Videolautstärke ist in der Hochkontrastansicht nicht sichtbar.
- Die Tabelleninhalte sind in der Hochkontrastansicht nicht gut lesbar.
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben
- Auf wenigen Seiten sind die inhaltlich zusammengehörenden Elemente nicht gut erkennbar.
- Mehrere Wörter des Hauptmenüs sind für blinde Nutzer nicht gut wahrnehmbar.
Farbe ist nicht einziger Informationsträger
- Die aktiven Menüpunkte beziehungsweise Seiten sind in wenigen Fällen nicht erkennbar.
Schriftgröße kann angepasst werden
- Mehrere Aktualisierungen sind bei einer vergrößerten Schrift nicht gut wahrnehmbar.
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar
- Die Texte der Schriftgrafiken sind für sehbeeinträchtigte bzw. kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht gut wahrnehmbar.
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um
- Einige Menüpunkte sind auf kleinen Displays nicht bedienbar.
- Mehrere Beschriftungen der Menüpunkte sind nicht vollständig lesbar.
- Die Kartendarstellung ist auf kleinen Displays nicht gut lesbar.
- In einzelnen Pop-ups sind die Inhalte nicht in einer Scrollrichtung vollständig wahrnehmbar.
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
- Wenige Informationen sind für sehbeeinträchtigte Nutzer nicht gut wahrnehmbar.
Textabstände sind anpassbar
- Wenige Texte sind nach dem Anpassen der Textabstände nicht gut lesbar.
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben
- Der Link zum Öffnen der übergeordneten Startseite ist für Tastaturnutzer nicht erreichbar.
- Die Elemente des Videoplayers sind mit der Tastatur nicht erreichbar bzw. bedienbar.
- Die Registerkarteninhalte sind für motorisch beeinträchtigte Nutzer nicht gut wahrnehmbar.
- Die Bedienung des Hauptmenüs ist für blinde Nutzer nicht gut erkennbar.
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
- Bereiche mit aktuellen Informationen können nicht übersprungen werden
- Rekursive Links erschweren effizientes Navigieren mit der Tastatur
- Inhalte des Sliders auf der Startseite werden nicht in schlüssiger Reihenfolge erreicht
- Links in der Paginierung von Suchergebnissen öffnen leere Seiten
- Geöffnete Registerkarten sind für blinde Nutzer nicht gut erkennbar
Linkzweck ist verständlich (im Kontext)
- Das Format der verknüpften Datei ist bei einzelnen Links nicht erkennbar
Tastaturfokus ist sichtbar
- Das fokussierte Element ist für einige Tabulatorschritte nicht erkennbar.
- Bei zwei Tabulatorschritten ist nicht erkennbar, welches Element den Fokus erhält.
- Die Funktion einzelner Links ist im fokussierten Zustand nicht erkennbar.
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck
- Die doppelte Ausgabe der Linkbeschriftung ist für Nutzer einer Vorlesesoftware störend.
- Ein Link wird ohne aussagekräftige Beschriftung ausgegeben.
- Die Funktion der Links „Details anzeigen“ ist nicht gut erkennbar.
- Die Hinweise in den Tooltips stimmen nicht mit den Elementrollen überein.
- Die Ausgabe einer Regionsbezeichnung ist störend.
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet
- Die englischen Texte eines Pop-ups werden schwer verständlich ausgegeben.
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung
- Der eingegebene Wert des Sucheingabefeldes ist nicht wahrnehmbar bzw. editierbar.
Syntaxspezifikationen sind erfüllt
- Das Erfassen der Seiteninhalte wird durch Syntaxfehler erschwert.
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
- Mehrere Links sind für blinde Nutzer nicht gut erkennbar.
- Die interaktiven Elemente der Image-Map sind für blinde Nutzer nicht gut erkennbar.
- Der aktive Link im Slider ist nicht erkennbar.
- Einige Abschnittsüberschriften werden vom Screenreader als Registerkarten ausgegeben.
Gebärdensprachvideos sollten vorhanden sein
- Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar.
Leichte Sprache sollte angeboten werden
- Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte sowie kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht wahrnehmbar.
Unverhältnismäßige Belastung
Für alle genannten Barrieren wird eine unverhältnismäßige Belastung vorübergehend geltend gemacht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. ÄndG zum LBGG M-V war die Webseite bereits im Betrieb. Das Landesamt für Finanzen M-V ist bemüht, die identifizierten Barrieren sukzessive abzubauen.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungsstelle zu wenden. Diese prüft, ob die Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden.
Dafür wurde im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV die Anlauf- und Überwachungsstelle "Digitale Barrierefreiheit" eingerichtet.
Sie sind beispielsweise mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand. Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V
Kontakt
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: +49 (385) 588 9344
Telefax: +49 (385) 588 9703